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Rubrik: Immobilienrecht
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Rechtsanwalt Marco Rath Abrechnung von Wirtschaftseinheiten bei WEG-Mehrhausanlage - BGH, VIII ZR 227/09
Werter Leser, Betriebskosten dürfen bei mehreren Gebäuden einheitlich abgerechnet werden, wenn es sich um so genannte „Wirtschaftseinheiten” handelt. Dazu kann auch eine Mehrhausanlage bei vermietetem Sondereigentum rechnen. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind als Mindestangaben die Gesamtkosten, der Kostenverteilungsschlüssel mit einer Erläuterung, der Anteil des Mieters und seine Berechnung sowie seine geleisteten Vorauszahlungen anzugeben. Ist ein Sondereigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus mehreren Gebäuden besteht, vermietet, gelten für die formellen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung keine Besonderheiten. Die Entscheidung erweist sich als praxisfreundlich, weil der vermietende Sondereigentümer damit keine neue Berechnung bezogen auf das Gebäude, in dem die vermietete Einheit gelegen ist, vornehmen muss. www.RATH-KANZLEI.de
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Rechtsanwalt Marco Rath Vorstellung
Sehr geehrter Leser dieses Forums,

ich freue mich, mit Ihnen fortan hier die neuesten Entwicklungen des Immobilienrechts diskutieren zu können. Wenn Sie Fragen haben, stellen Sie sie einfach. Gerne stehe ich Ihnen auch auf meiner Homepage www.Rath-Kanzlei.de mit Rat und Tat zur Seite. Dort finden Sie zum Beispiel "Checklisten", um sich einen ersten Eindruck ihrer Rechte zu verschaffen. . . . . . . . . . . . . . .
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