Grundstückswerte werden im Vergleichswertverfahren ermittelt. Das Vergleichswertverfahren leitet Verkehrswerte von Immobilien wie unbebauten Grundstücken von Kauffällen ab. Es ist das einzige vom Gesetzgeber normierte Verfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren), das auf tatsächlichen Kaufpreisen aufbaut und dadurch besonders nah am Markt.
Keine Sorge, das Vergleichswertverfahren müssen Sie nicht selbst durchführen, um den Grundstückswert ermitteln zu können. In Deutschland werden die Kauffälle aller Immobilien von Gutachterausschüssen gesammelt und ausgewertet. Auf Basis von Kauffällen aktueller und naheliegender Grundstücke werden sogenannte Bodenrichtwerte ermittelt. Diese werden als Orientierung für die herangezogen, um den Grundstückswert ermitteln zu können.
Bodenrichtwerte beziehen sich auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Bodenrichtwertzone und beziehen sich dabei auf ein fiktives, unbebautes Grundstück. Das Bodenrichtwertgrundstück erhält weitere, für die Bodenrichtwertzone typische Eigenschaften wie die Grundstücksgröße oder Geschossigkeit. Gutachterausschüsse müssen Bodenrichtwerte für baureifes Land flächendeckend ermitteln, weil dieser Typ Land für den Grundstücksmarkt besonders interessant ist.
Innerhalb der Bodenrichtwertzone können sich Schwankungen aufgrund der detaillierten Lage ergeben. Daher wird eine genaue Analyse des Bodenwerts Ihres Grundstücks unter anderem die Lage zum Verkehr, die Ausrichtung, den Zuschnitt und auch die Bebaubarkeit berücksichtigen.