Bei der Berechnung des Hauswertes spielen zahlreiche objektspezifische Merkmale eine Rolle. Je detaillierter Ihr Wissen zu den einzelnen Merkmalen ist, desto präziser und verlässlicher können Sie den Haus Wert berechnen. Zu den standardmäßig abgefragten Merkmalen gehören vor allem:
- Lage des Objektes: An dieser Stelle unterscheidet der Fachmann in zwei verschiedene Kategorien: die Makro- und die Mikrolage. Unter der Makrolage werden die allgemeinen Lagekriterien der gesamten Stadt beziehungsweise der Region zusammengefasst. Hierunter fällt zum Beispiel die Anbindung an den überörtlichen Verkehr, an Flughäfen und Bahnhöfe oder auch an weitere Versorgungseinrichtungen. Die Mikrolage hingegen beleuchtet die unmittelbare Umgebung des Bewertungsobjekts. Der Fokus liegt hier somit vermehrt auf die Anbindung an den städtischen Verkehr, auf die Erreichbarkeit von Schulen und weiteren sozialen Einrichtungen oder auch auf Naherholungsflächen im näheren Umfeld. Werden beide Kategorien kombiniert, lässt sich zum Haus Preis berechnen die Lagequalität objektiv beurteilen.
- Baujahr: Hierbei handelt es sich um das ursprüngliche Jahr der Fertigstellung des Gebäudes. Dieses kann, sofern es nicht auf Anhieb bekannt ist, unter anderem der Baugenehmigung bzw. dem Bauabnahmeschein entnommen werden.
- Ausstattungsstandard und baulicher Zustand: Jedes Gebäude weist eine individuelle Ausstattung auf. Hierzu zählen unter anderem die Boden- und Wandbeläge, die Qualität der Bäder oder auch die Türen und Fenster. Parkettböden sind hier zum Beispiel hochwertiger einzuschätzen als Teppiche. Um den Haus Wert berechnen zu können, müssen Sie jedoch darüber hinaus auch den baulichen Zustand einbeziehen. Einfach zusammengefasst: Hochwertig isolierte Fenster steigern nicht den individuellen Wert, falls diese undicht sind oder kaputte Fensterscheiben aufweisen.
- Größe der Wohnflächen: Die Größe des Hauses hat einen direkten Einfluss, um den Haus Wert berechnen zu können. Einfach zusammengefasst gilt: Je mehr Wohnfläche das Haus aufweist, desto mehr ist der Käufer bereit zu zahlen. Vorsicht ist jedoch bei der Definition der Wohnflächen geboten: Kellerflächen und Räume mit fehlender Belichtung und Belüftung gehören in der Regel nicht zur Wohnfläche, zudem sind in Dachgeschossen Abschläge wegen der Dachschrägen vorzunehmen. Die Flächen von Balkonen und Terrassen dürfen sie hingegen, wenngleich diese nicht innerhalb des Hauses liegen, mit einem Anteil von bis zu 50 % in die Wohnfläche integrieren.
- Größe des Grundstücks: In Deutschland bestehen Grundstücke aus einem oder mehreren Flurstücken. Diese sind mit individuellen Nummern versehen und im Grundbuch des Grundstückes hinterlegt. Dort findet sich ebenfalls, zusammen mit den Flurstücken aufgelistet, die jeweilige Flurstückgröße. Die Summe aller Flurstückgrößen ergibt die Grundstücksgröße.
Hierbei handelt es sich um Informationen, die in der Regel jedem Hauseigentümer zur Verfügung stehen.