Verkehrswert ermitteln für renditeorientierte Immobilien ist durch die Anwendung des Ertragswertverfahrens möglich. Wie die Bezeichnung bereits vorgibt, ist die zentrale Kenngröße des Verfahrens der Ertrag, den eine Immobilie durch Mieteinnahmen erzielt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie eigengenutzt oder vermietet ist. Gerade bei gewerblichen Immobilien wie Logistikhallen, Supermärkten oder Bürogebäuden, die von Unternehmen selbst genutzt werden, können Sie den Verkehrswert ermitteln, wenn die Immobilie nicht vermietet ist. Maßgeblich ist – möchten Sie den Verkehrswert ermitteln – der Ertrag, der marktüblich zu erzielen wäre, und nicht zwangsläufig die Einnahmen, die tatsächlich erzielt werden.
Die Mieterträge werden beim Ertragswertverfahren zunächst um die jährlichen Bewirtschaftungskosten reduziert, das ergibt den sogenannten jährlichen Reinertrag. Zu den Bewirtschaftungskosten zählen die nicht-umlegbaren Betriebskosten sowie Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie. Darüber hinaus wird ein Mietausfallwagnis in Abzug gebracht, das die Ausfälle ausgleichen soll, die z. B. durch Mietausfälle inkl. Räumung entstehen können.
Die Immobilienwertverordnung gibt für die Betriebskosten Werte bzw. Spannen vor, die je nach Objekttyp von den jährlichen Mieteinnahmen abzuziehen sind. Darüber hinaus wird ein Verzinsungsanteil des Grundstückes, also des Bodenwertes, abgezogen. Wie sich der Bodenwert eines Grundstücks ermitteln lässt, lesen Sie auch auf unserer Seite zur Bewertung eines unbebauten Grundstücks.
Die Idee hier ist, dass Sie das Grundstück erst wieder zur freien Verfügung haben, wenn das Gebäude nicht mehr steht. Das bedeutet, dass Sie bis zum Ende der Restnutzungsdauer Ihren Ertrag durch die Nutzung des Grundstückes erzielen. Da Sie den Bodenwert beim Ertragswertverfahren Ihrem kapitalisierten Reinertrag zuschlagen, würden Sie die Ertragskraft des Bodens doppelt berücksichtigen, wenn Sie von ihrem Rohertrag nicht einen gewissen Teil der Bodennutzung zusprechen und diesen nicht aus Ihrem Rohertrag herausrechnen. Die Bodenwertverzinsung wird mit demselben Liegenschaftszins berechnet, den Sie bei der Kapitalisierung des Reinertrags zugrunde legen.
Somit haben Sie nun einen Teil des Verkehrswerts ermitteln können, indem Sie von der jährlichen Miete die Bewirtschaftungskosten und die Bodenwertverzinsung abgezogen haben.
Haben Sie so den Jahresreinertrag ermittelt, wird dieser auf die restliche Nutzungsdauer hochgerechnet. Dies passiert aber nicht, indem Sie den Reinertrag mit der Restnutzungsdauer multiplizieren, sondern Sie kapitalisieren den Reinertrag, sodass eine Verzinsung der Einnahmen bis zum Ende der Restnutzungsdauer unterstellt wird.
Dem Zinssatz, der für die Kapitalisierung zugrunde gelegt wird, nähern Sie sich am besten über die Liegenschaftszinssätze der Gutachterausschüsse an. Gerade im Bereich der Wohnimmobilien können Sie so den Verkehrswert ermitteln. Im Bereich der gewerblich genutzten Immobilien muss allerdings häufig auf Erfahrungssätze von Fachverbänden und Veröffentlichungen von Marktbeobachtern zurückgegriffen werden, wenn Sie den Verkehrswert ermitteln möchten, den gewerbliche Immobilien aufweisen.
Haben Sie nun Ihren kapitalisierten Reinertrag, so rechnen Sie den Bodenwert des Grundstücks hinzu und Sie haben den Verkehrswert ermitteln können. Sollte mit diesen Ansätzen noch nicht allen Aspekten Rechnung getragen worden sein, die Ihre Immobilie aufweist, können Sie auch im Ertragswertverfahren die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale ergänzend einbeziehen. Wenn Sie so den Verkehrswert ermitteln, haben Sie das Ertragswertverfahren bereits erfolgreich und abschließend durchlaufen.
Wenn Sie so den Verkehrswert ermitteln, haben Sie das Ertragswertverfahren bereits erfolgreich und abschließend durchlaufen.
Fläche, marktübliche Miete und Zinssatz haben in der Regel den größten Einfluss auf Ihr Ergebnis im Ertragswertverfahren, wenn Sie den Verkehrswert ermitteln. Seien Sie daher gründlich in der Herleitung der Werte und Parameter, wenn Sie beim Verkehrswert ermitteln das Ertragswertverfahren anwenden.