er Anlass für Bewertungen ist so vielfältig wie die Immobilien selbst. Insofern lässt sich nicht pauschal beantworten, wenn Sie ein Gutachten von einem Sachverständigen Immobilien benötigen. Müssen Sie allerdings offiziell den Wert Ihrer Immobilie nachweisen, zum Beispiel bei rechtlichen Streitigkeiten, kommen Sie in der Regel nicht an einem Sachverständigen für Immobilien vorbei. Zumeist muss dieser dann öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder den aktuellen Wert einer Immobilie ermitteln möchten: Brauche ich einen Immobiliensachverständigen? Die Antwort auf diese Frage lautet wie so oft: Es kommt darauf an. Wenn Sie einen Nachweis gegenüber einem Gericht oder einer Behörde - hierunter zählt auch das Finanzamt - benötigen, empfehlen wir Ihnen ein Gutachten oder eine Bewertung von einem Sachverständigen Immobilien.
Zu Sachverständigen, die für ein Gutachten mehrere Wochen benötigen, gibt es schnellere und auch kostengünstigere Alternativen. Zunächst können Sie versuchen, den Immobilienwert selbst zu errechnen. In den meisten Fällen sind allerdings belastbare Zahlen ratsam. Grobe Werte oder Bauchgefühl sind bei großen Summen ein Risiko. Zudem ist Wohnen eine emotionale Sache, sodass Sie in Ihrem Zuhause vieles besonders schätzen, das jemand anderem vielleicht gar nicht gefällt. Somit wird bei der eigenen Einschätzung auch schnell ein Stückchen Emotionalität auf den Preis aufgeschlagen. Online-Portale können Ihnen schnell eine Werteinschätzung liefern. Und auch Makler bieten häufig Bewertungen an, wenngleich kostenlose Angebote meistens mit Datenweitergaben verbunden sind. Falls Ihnen eine schnelle Lösung ausreicht oder gar notwendig ist, so bieten sich Online-Plattformen an, die über gute Konzepte und Ansätze verfügen, um Ihnen einen Wert für Ihr Objekt auszuweisen.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und im Falle einer Zwangsversteigerung ist die Verkehrswertermittlung unabdingbar. Eine umfangreiche Fachausbildung, Zertifikate und mehrjährige Berufspraxis sind wichtige Qualitätskriterien. Achten Sie bei der Auswahl auf die Berufsbezeichnung. Nur ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist in der Regel gerichtsfest und hat vor Gericht oder bei Behörden Bestand. Diese Gutachter werden von den entsprechenden Kammern geprüft und ernannt. Freie Immobiliengutachter werden nicht von Behörden, der IHK oder Architekten- und Ingenieurkammern ernannt und unterliegen zunächst keinen Qualitätskriterien.