Ihre Wohnung bewerten: Warum geht es auch ohne Makler?

Sie möchten Ihre Wohnung bewerten? Anlässe dafür gibt es viele – der Kauf und Verkauf einer Immobilie sind die häufigsten Gründe. Daneben ist es auch bei anderen Fragestellungen wichtig, den Wert der Wohnung zu kennen: für die Aufstellung zu Vermögen bei Banken oder Versicherungen, bei Überlegungen zu Erbschaften, bei Eheschließung und Scheidung, beim Aufbau eines Immobilienvermögens und einer möglichen Absicherung im Alter durch Immobilieneigentum. Oder Sie möchten ein Angebot überprüfen: eine Wohnung kaufen oder verkaufen. Dabei ist es egal, ob Sie die Wohnung ohne Makler oder mithilfe professioneller Vermittler kaufen oder verkaufen. Ihre Wohnung bewerten Sie mit Immobilienwert24 schnell und einfach online. Mehr dazu erfahren Sie hier. 

Unterschiedliche Stellen bieten Wohnungsbewertungen an: Es gibt Makler und Vermittlungsportale, die damit werben, dass Sie kostenlos Ihre Wohnung bewerten können. Außerdem gibt es Online-Portale, wo Sie kostenlos oder kostenpflichtig Ihre Wohnung online bewerten lassen können. Daneben gibt es Sachverständige, die Ihnen in einem umfassenden Gutachten Ihre Wohnung bewerten. Hier gilt: Je ausführlicher und detailreicher, desto aufwendiger und teurer wird die Wohnungsbewertung bzw. das Gutachten.

Makler sind nur eine der Akteure am Markt, die sich auskennen. Banken und Sachverständige sind ebenfalls gut mit dem aktuellen Marktgeschehen vertraut. Online-Portale haben valide Herangehensweisen entwickelt, den Markt mit seinen Preisen abzubilden. Daher können Sie online Ihre Wohnung bewerten lassen. Im besten Fall ist die Bewertung eines Hauses oder einer Wohnung ohne Makler unabhängiger, da hier kein Interesse besteht, Ihnen einen Verkaufsauftrag oder weitere Dienstleistungen zu verkaufen.

Hinter den meisten kostenlosen Immobilienbewertungen stehen Makler. Manchmal sind es Plattformen, die Anfragen und Kontakte stärker bündeln. Kostenlose Dienste werden nur dann angeboten, wenn darin die Chance gesehen wird, mit Ihnen an anderer Stelle ins Geschäft zu kommen. Sei es durch die direkte Nutzung Ihrer Daten oder die Weitergabe Ihrer Daten an Makler & Co. oder an Unternehmen, die Ihnen andere Dienstleistungen rund um das Thema Immobilien anbieten. Handwerker, Kanzleien, Vermögensverwalter – es gibt viele Möglichkeiten, Ihnen rund um das Thema Immobilien Angebote zu machen und Ihre Daten zu nutzen. Seien Sie wachsam, wenn Sie Ihre Daten preisgeben.

Auf Bewertung spezialisierte Anbieter haben den Fokus auf die Wertermittlung und nicht auf den Vertrieb. Sie sind die richtige Wahl, wenn Sie unabhängig Ihre Wohnung bewerten möchten. 

Welche Unterlagen benötigen Sie, um eine Wohnung bewerten zu lassen?

Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin der Wohnung sind, haben Sie mit dem Kauf einen Großteil der Unterlagen gesammelt, die Sie für eine Online Wohnung Bewertung benötigen. Um Ihre Wohnung bewerten zu können, sind Grundrisse und Flächen, Grundbuchauszug und Teilungserklärung die grundlegenden Unterlagen. Hierzu im Folgenden mehr.

Grundrisse und Wohnflächen

Idealerweise haben Sie einen bemaßten Grundriss vorliegen, indem die Abmessungen und Flächenangaben Ihrer Wohnung enthalten sind. Somit kennen Sie Ihre Wohnfläche. Es gibt zu beachten, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, eine Wohnfläche zu berechnen. Gerade bei folgenden Flächen gibt es Unterschiede in der Berechnung:

  • Flächen mit Dachschrägen, niedrigen Deckenhöhen
  • Balkonen, Loggien und Terrassen
  • Flächen, die nicht den Vorschriften zur natürlichen Belichtung für zum dauerhaften Aufenthalt geeigneten Räumen entsprechen
  • Technikflächen, wie Heizräumen oder Aufzugschächten
  • Abstellräumen
  • Schwimmbädern
  • Flächen in Kellern und Souterrains.

Bei den oben genannten Flächen ist die Zuordnung zur Wohnfläche nicht immer eindeutig. Die Wohnflächenverordnung, die vorschreibt, wie Wohnflächen zu berechnen sind, gilt nur verbindlich im geförderten Wohnungsbau. Dennoch wird diese Verordnung häufig im nicht-geförderten Wohnungsbau herangezogen, weil andere Regelungen fehlen. Der Unterschied zwischen gefördertem und nicht-gefördertem Wohnbau liegt darin, ob der Staat den Bau finanziell gefördert hat oder nicht – und ob Verpflichtungen aus diesen Förderungen bestehen oder nachwirken. Im Laufe der Jahrzehnte gab es unterschiedliche Förderprogramme, sodass diese hier nicht abschließend aufgezählt werden. Als Faustregel gilt: Alle, die in einem geförderten Gebäude wohnen, wissen das in der Regel genau. Das heißt im Umkehrschluss, sollten Sie hierzu nichts wissen, so handelt es sich bei Ihrer Wohnung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um geförderten Wohnbau.

Sollte Ihnen eine Flächenaufstellung vorliegen, prüfen Sie dort genau, wie dort die Wohnfläche ermittelt wurde. Im Idealfall schlüsselt Ihnen eine Flächenaufstellung die gemessene Grundfläche auf und führt einen Faktor auf, anhand dessen Sie erkennen, ob die Fläche zu 100 %, 50 % oder 25 % in die Gesamtflächenberechnung eingeflossen ist. Mit diesen Gewichtungsfaktoren fließen in der Regel Flächen in die Berechnung ein, die nicht vollständig und eindeutig als Wohnfläche identifiziert werden können. Die Flächenangabe ist eine der wichtigsten Angaben, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten möchten.

Grundbuchauszug

In Deutschland ist das Grundbuch ein beschränkt öffentliches Register, das von dem zuständigen Amtsgericht geführt wird. Im Grundbuch ist das Eigentum an einem Grundstück eingetragen. Nur wenn Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, gelten Sie nach deutschem Recht als Eigentümer. Daher folgt die Änderung von Eintragungen im Grundbuch strengen Regeln und Abläufen.

Gehört Ihnen nicht das gesamte Gebäude, sondern nur ein Teil, heißt dies Miteigentum. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Eigentumswohnung gekauft haben oder kaufen möchten. 

Das Miteigentum wird dahingehend unterschieden, ob sich Ihr Anteil auf eine Wohnung oder eine gewerbliche Einheit wie ein Geschäft, Büro oder dergleichen bezieht. Bei Wohnnutzungen heißt ihr Anteil Wohnungseigentum, bei gewerblicher Nutzung Teileigentum.  Ihr Miteigentumsanteil gibt den prozentualen Anteil Ihres Eigentums am Gesamtgebäude wider: Steht im Grundbuch 1/4 Miteigentum, gehören Ihnen 25 % am Gesamtgebäude und Grundstück. In der Regel wird der Anteil genauer bestimmt, indem sich Ihre 25 % auf eine bestimmte Wohnung, einen Keller oder einen Tiefgaragenstellplatz beziehen. Möchten Sie eine Wohnung bewerten, benötigen Sie Ihren Miteigentumsanteil. Denn Sie möchten wissen, wie groß Ihr Anteil an dem Gesamtgebäude ist.

Zusätzlich können Sondernutzungsrechte an dem Gemeinschaftseigentum vereinbart werden. Damit darf der Begünstigte Sondernutzungen ausüben, zum Beispiel wenn die Sondernutzung bei Gartenflächen von Erdgeschosswohnungen vereinbart ist: Eigentümer von Wohnungen in Erdgeschossen dürfen einen festen Teil des Gartens exklusiv nutzen. In der Regel gehört diesen Eigentümern nicht exakt dieser Teil des Grundstücks.

Im wohnwirtschaftlichen Bereich richten sich viele Vereinbarungen in Wohnhäusern mit Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Insbesondere dann, wenn die Teilungserklärung nicht alle Fragestellungen regelt.  

Die genauen Regelungen zur Aufteilung eines Gebäudes sind in der Teilungserklärung geregelt. Fragen Sie daher nach der Teilungserklärung. Nicht nur, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten lassen möchten, sondern in jedem Fall bei einem Kauf.

Teilungserklärung

Wenn Sie einen Anteil an einem Gebäude erwerben oder dessen Eigentümer sind, das nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt wurde, werden viele Aspekte des Eigentums und der Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung geregelt. Die Teilung eines Gebäudes erkennen Sie anhand des Begriffs "Miteigentum" im Grundbuch. Gebäude, in denen sich Eigentumswohnungen befinden, sind nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt. Mehrfamilienhäuser, die einen Gesamteigentümer haben, können ungeteilt sein. Bei ungeteilten Mehrfamilienhäusern können Sie keine einzelne Wohnung aus dem Mehrfamilienhaus herauskaufen.

Wenn Fragestellungen in der Teilungserklärung nicht geregelt sind, greifen Regelungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz oder aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. In der Teilungserklärung sollte geregelt sein, welcher Teil des Hauses der Gemeinschaft gehört und welcher Teil jedem einzelnen Eigentümer. Bei Umbauten und Reparaturen spielt es eine große Rolle, ob Ihnen die Leitungen in Ihrer Wohnung gehören (was der gängige Fall ist) oder ob die Leitungen allen gehören. Denn nach den Eigentumsverhältnissen richten sich in der Regel die Fragen der Kostentragung. Kennen Sie das, was Ihnen gehört. Dies ist relevant, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten lassen möchten.

Ist zum Beispiel vereinbart, dass die Tiefgarage Gemeinschaftseigentum ist, bedeutet das, dass allen Eigentümern die Tiefgarage gemeinsam gehört. So müssen Sie in jenem Fall anteilig für die Kosten aufkommen, die mit einer Sanierung der Tiefgarage einhergehen. Dies kann unabhängig davon sein, ob Sie einen Stellplatz besitzen und nutzen, wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Daher wird ein Gutachter Sie auch nach der Teilungserklärung fragen, wenn er Ihre Wohnung bewerten soll.

Wichtig ist, nachzulesen, wie sich das Stimmverhältnis bei Abstimmungen in der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Üblich ist, dass der Eigentumsanteil den Stimmrechten entspricht: Gehören Ihnen 25/100, hat Ihre Stimme in der Eigentümergemeinschaft ein Gewicht von 25 %. Es gibt abweichende Regelungen, zum Beispiel nach Köpfen. Hierzu ein Beispiel: Sie haben 25/100 und Ihr Nachbar hat 75/100 Miteigentumsanteile. Ist eine Abstimmung nach Köpfen vereinbart, hätten Sie dennoch ein gleiches Stimmrecht und somit 1:1 – denn in diesem Fall gehören zwei Köpfen jeweils eine Einheit und somit jeweils 50 %.

Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie eine Teilungserklärung einsehen und gründlich lesen, bevor Sie eine Wohnung erwerben. Falls Sie Passagen in der Teilungserklärung nicht eindeutig verstehen, sprechen Sie den bisherigen Eigentümer oder Verwalter an. Im Idealfall sind diese mit den Regelungen vertraut und beantworten Ihre Fragen. Bei schwierigen Fragestellungen kann juristischer Rat notwendig sein.

Versuchen Sie am besten, herauszufinden, wer die anderen Eigentümer sind und ob die Wohnungseigentümergemeinschaft gut funktioniert. Es ist relevant, wie groß die Eigentümergemeinschaft ist. Ist die Gemeinschaft zerstritten oder überdurchschnittlich groß, kann das dazu führen, dass notwendige Reparaturen oder Modernisierungen nicht umgesetzt werden und der Erhalt des Gebäudes behindert wird. Bei vielen Streitigkeiten treiben Rechtsstreitigkeiten die Kosten für die Verwaltung des Objekts nach oben.

Prüfen Sie bei Neubauten ebenfalls die Teilungserklärung. Selbst wenn viele Dinge anfänglich noch nicht relevant sind und in weiter Ferne erscheinen, möchten Sie die Immobilie länger bewohnen oder vermieten. Eine funktionierende Eigentümergemeinschaft ist die Basis für eine langfristig gut erhaltene Immobilie. Daher wird ein Gutachter, wenn Sie durch diesen Ihre Wohnung bewerten lassen, hiernach fragen.

Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

Die Eigentümerversammlung ist der zentrale Termin für die Eigentümergemeinschaft. Hier werden die Betriebskostenabrechnungen diskutiert, insbesondere Themen der Gemeinschaft angesprochen und darüber abgestimmt. Lassen Sie sich bei einem Kauf einer Wohnung unbedingt die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen vorlegen, da hierin die Themen zusammengefasst sind, die die Eigentümergemeinschaft beschäftigen. Größere geplante Maßnahmen am Gebäude sind hier vermerkt. Darüber hinaus wird häufig die Instandhaltungsrücklage diskutiert. Die Instandhaltungsrücklage wird vom Verwalter administriert und ist der Betrag, den die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits für künftige Maßnahmen am Gebäude angespart hat. Ist dieser Betrag zu niedrig, kommen bei umfangreichen Maßnahmen hohe Sonderumlagen auf die Eigentümer zu. Sobald Sie Ihre Wohnung bewerten, ist die Instandhaltungsrücklage von Relevanz.

Die Instandhaltungsrücklage wird durch monatliche Zahlungen der Eigentümer angespart. Diese Zahlungen sind in der Rate des monatlich zu zahlenden Wohngeldes enthalten. Das Wohngeld wird an den Verwalter gezahlt. Das Wohngeld umfasst neben dem Anteil für die Instandhaltungsrücklage die Betriebskostenvorauszahlungen für die Wohneinheit wie Kostenanteile für zentrale Heiz- und Wasseranlagen, Hausmeisterdienste, Strom für die Gemeinschaftsflächen und andere. Die Betriebskostenabrechnung der Wohnung listet Ihnen die Kosten detailliert auf. Lassen Sie Ihre Wohnung bewerten und kennen Sie diese Themen, weisen Sie den Bewerter am besten darauf hin.

Jetzt Wohnung bewerten

Online Wohnung bewerten lassen: Welcher Anbieter für welchen Zweck?

Überlegen Sie zuerst, warum Sie Ihre Wohnung bewerten möchten. Für Streitigkeiten rund um Erbschaftssteuer, Betreuungsangelegenheiten, Zugewinnausgleich und steuerliche Abschreibungen benötigen Sie in der Regel ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Damit Bewertungen von Finanzämtern oder Gerichten akzeptiert werden, müssen die Gutachter öffentlich anerkannte Qualifikationen besitzen, die regelmäßig nur dann vorliegen, wenn die öffentliche Bestellung und Vereidigung vorliegt.

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten, bieten sich in der Regel Makler an, die Ihre Wohnung bewerten. Da sich Makler erhoffen, für Sie die Vermarktung der Wohnung zu übernehmen, bieten Ihnen diese häufig eine kostenlose Wohnungsbewertung an.Wenn Sie aus folgenden Gründen unabhängig Ihre Wohnung bewerten lassen möchten, könnten Online-Portale das Richtige für Sie sein:

Sie möchten eine Wohnung kaufen, sind sich des Preisniveaus nicht sicher? Sie möchten Ihr aktuelles Vermögen in Immobilien kennen? Sie müssen gegenüber Banken und Versicherungen Angaben zum Wert der Wohnung machen? Sie brauchen einen Richtwert, um eine Entscheidung zu treffen? 

Insbesondere die Portale, die eine Gebühr erheben, sind unabhängig. Dort können Sie Ihre Wohnung bewerten lassen – online und ohne Makler. Mit wenigen Klicks kommen Sie dort zu einem validen Ergebnis.

Teilweise nutzen sogar Makler die Online-Portale, um ihren Kunden eine neutrale Werteinschätzung zu unterbreiten, und lassen dort Ihre Wohnung bewerten. Sobald Sie sich für ein Format bzw. einen Anbieter entschieden haben, sichten Sie, welche Informationen abgefragt und welche Unterlagen benötigt werden, um Wohnungen bewerten zu lassen.

Anbieter, die höhere Honorare verlangen, bieten Ihnen im Gegenzug häufig den Service an, Sie bei der Beschaffung von fehlenden Unterlagen zu unterstützen. Bei Online-Portalen können Sie zumeist Angaben überspringen und später nachtragen. Möchten Sie Ihre Wohnung bewerten lassen, überlegen Sie, zu welchem Zweck und welcher Anbieter für Sie infrage kommt.

Bei den Online-Anbietern legen Sie direkt los und Sie können sofort online Ihre Wohnung bewerten. Wenige Anbieter, beispielsweise Immobilienwert24, bieten Ihnen mit wenigen Klicks direkt ein Ergebnis. Bei anderen müssen Sie ein paar Tage oder eine Kontaktaufnahme abwarten, bis Sie ein Resultat in Händen halten.  

Die kostenlose Wohnungsbewertung erhalten Sie meistens erst später. Darüber hinaus geschieht dort die Bezahlung mit Ihren Daten, sodass Ihnen an anderer Stelle eine Dienstleistung besser verkauft werden kann. Achten Sie daher auf die Unabhängigkeit und die Hauptdienstleistung des Anbieters, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten. Wer sein Geld mit dem Verkauf von Immobilien verdient, betreibt die Bewertung oft als Marketing-Tool.

Bei den Online-Bewertungen erhalten Sie das Ergebnis teilweise direkt, teilweise nach wenigen Tagen. Die Sachverständigen, die Ihnen ein umfangreiches Gutachten ausarbeiten, benötigen meistens einige Wochen, zumal seriöse Anbieter eine Besichtigung vor Ort erfordern. Videobesichtigungen werden vermehrt angeboten. Durch die Haftung der Sachverständigen, die vollumfängliche Gutachten erstellen, sind die digitalen Formate gerade bei komplizierten Immobilien nur eingeschränkt nutzbar. 

Welche Aspekte beeinflussen den Wert einer Wohnung?

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung kaufe? Wie verkaufe ich meine Wohnung ohne Makler? Das sind Fragen, die sich rund um Wohnungen stellen. Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, verkaufen oder eine Wohnung mieten möchten, ist es für Sie wichtig zu verstehen, was den Wert einer Wohnung ausmacht. Eine Wohnungsbewertung online gibt Ihnen dazu Aufschluss. Mit eigener Recherche bekommen Sie auch eine Vorstellung von der Wertfindung am Markt und können Ihre Wohnung selbst bewerten.

Wenn Sie eine Wohnung bewerten möchten, ist ein eigenes Verständnis für den Wert der Wohnung hilfreich. Zunächst beeinflusst die Lage einer Wohnung deren Wert. Nicht umsonst heißen umgangssprachlich die drei wichtigsten Kriterien: "Lage, Lage, Lage". Manche Lagekriterien sind individuell. Bei einer Wertableitung geht es um die neutrale Einschätzung von Einflussgrößen.

 Positiv wirken sich die vielen Grünflächen, eine aufgelockerte Bebauung, eine gute Nahversorgung und öffentlicher Personennahverkehr aus. Wenig Verkehrslärm, eine ansprechende Gestaltung der Umgebung und gepflegte Nachbarbebauungen zeichnen eine hohe Lagequalität aus. Wer schon einmal in einer Villengegend war und dies mit einer Wohnsiedlung nahe einem Gewerbegebiet vergleicht, dem fallen die Unterschiede auf. 

Neben der Lage spielen die Ausstattung und der allgemeine Zustand der Wohnung bei der Wohnungsbewertung eine Rolle. Hier gilt: Je neuer und hochwertiger, desto teurer. Manchmal ist es schwierig, zwischen Ausstattung und Zustand zu unterscheiden. Denn Marmorbäder aus den 80er Jahren sind mittlerweile in die Jahre gekommen und selten in einem Top-Zustand. Dennoch ist die Ausstattung als hochwertig einzustufen, wenngleich der Zustand abgenutzt erscheint.

Der Zuschnitt und die Besonderheiten einer Wohnung wirken sich auf den Wert aus: Gefangene Räume, Durchgangszimmer und Räume ohne Fenster und Heizung verzeichnen Abschläge. Moderne oder flexible Grundrisse, zum Beispiel mit offener Küche und mehreren Zimmern, die unterschiedlich genutzt werden können, wirken sich wertsteigernd aus.

Balkone, Terrassen oder Loggien sind gefragt. Gemeinschaftsgärten oder gemeinschaftliche Dachterrassen sind ein Plus.   
Die Bedeutung von Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit von Gebäuden nimmt zu. Wer in seiner Wohnung hohe Nebenkosten hat, hat weniger für die Mietzahlung zur Verfügung.

Darüber hinaus ist der allgemeine Zustand des Gebäudes bei der Bewertung von Wohnungen nicht zu vernachlässigen. Stehen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen am gesamten Gebäude in den nächsten Jahren an, für die bisher keine Instandhaltungsrücklage gebildet worden ist, treffen Eigentümer hohe Kosten. Sie tragen in vielen Fällen die Kosten für eine Dachsanierung mit, selbst wenn Sie keine Wohnung im Dachgeschoss haben, denn das Dach gehört ja auch zu Ihrem Haus. 

Lassen Sie sich daher Protokolle von Eigentümerversammlungen zeigen und fragen Sie nach der Höhe der Instandhaltungsrücklage. Dadurch erhalten Sie Einblick, ob Maßnahmen am Gebäude geplant sind und ob die Wohnungseigentümergemeinschaft auf diese Maßnahmen spart. Sollte der Betrag der Instandhaltungsrücklage gering sein, müssen größere Maßnahmen über eine Sonderumlage finanziert werden. Diese trifft Sie dann als Eigentümer. Gerade bei umfassenden Sanierungen können Beträge von mehreren zehntausend Euro auf Sie zukommen.

Fragen Sie daher gezielt nach den Protokollen der letzten Eigentümerversammlung und der gebildeten Instandhaltungsrücklage. Klären Sie bei älteren Gebäuden ab, welche größeren Sanierungsmaßnahmen wann umgesetzt wurden. Je umfangreicher Ihre Informationen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für böse Überraschungen. Und desto besser können Sie Ihre Wohnung bewerten.

Wenn Sie an Räumlichkeiten zum Wohnen interessiert sind, die zuvor gewerblich genutzt wurden, lassen Sie sich die Genehmigung zur Umnutzung zeigen. Hier gab es Fälle mit bösen Überraschungen, wenn Räume im Hinterhof doch nicht als Wohnung genutzt werden durften, obwohl dies vom Verkäufer oder Makler zugesichert worden war. Immobilien bzw. Räume müssen für eine bestimmte Nutzung genehmigt sein, da baurechtlich unterschiedliche Anforderungen an die Räume je nach Nutzung bestehen. Seien Sie daher wachsam. Nicht umsonst gibt es Dinge, die zu gut sind, um wahr zu sein. Will heißen: Bleiben Sie misstrauisch, wenn Sie das Gefühl haben, das Schnäppchen Ihres Lebens zu machen. Es könnte sich doch irgendwo ein Haken verstecken, den Sie nicht auf Anhieb entdecken. Egal, ob Sie die Wohnung ohne Makler von privat oder über einen professionellen Vermittler erwerben: Wenn Sie gut informiert sind, sind Sie in einer besseren Position.

Lassen Sie sich bei einer Wohnungsbesichtigung die Gemeinschaftsflächen des Gebäudes wie Keller, Dach, Flure, Treppenhäuser und technische Anlagen zeigen. Wenn Sie die Wohnung ohne Makler anschauen und bewerten lassen, schauen Sie genau hin: Einen schlechten Zustand erkennen Sie als Laie. Flecken, Risse, Abplatzungen, Verschmutzungen, Gestank und übermäßigen Lärm erkennen Sie, selbst wenn Sie eine Wohnung ohne Makler in Augenschein nehmen.

Bewerten Sie jetzt
Wie bewerte ich eine Wohnung?

Um eine Wohnung bewerten zu können, müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden: Die Lage, beispielsweise zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten. Weitere Faktoren sind die Größe der Wohnung (z. B. Anzahl der Zimmer, Balkon, Garten) sowie deren Zustand (besteht beispielsweise Renovierungsbedarf?). Auch die Ausstattung ist entscheidend (z. B. Böden und Fenster, Küche, Bad, Parkplatz, Gemeinschaftsterrasse, Balkon etc.). Möchten Sie selbst Ihre Wohnung bewerten, bietet es sich an, alle relevanten Daten bei uns einzugeben, und Sie erhalten schnell und zuverlässig Ihre Wohnungsbewertung.

Wie ermittelt man den Wert einer Wohnung?

Beim Wohnung bewerten kann eine Expertenbewertung helfen, also eine unabhängige Bewertung durch einen qualifizierten Experten, z. B. einen Sachverständigen oder einen Immobilienmakler. Auch Vermittlungsportale und Online-Portale bieten an, die Wohnungsbewertung für Sie durchzuführen. Für alle gilt: Je ausführlicher und detailreicher Sie die Wohnung bewerten lassen möchten, desto aufwendiger und teurer wird dies bzw. das Gutachten sein.

Was kostet eine Wohnungsbewertung?

Der Preis für eine Wohnungsbewertung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise spielt die Art der Bewertung (Expertenbewertung durch einen Gutachter, Online Bewertungsportal oder kostenlose Bewertung) eine Rolle, außerdem auch die Qualifikation und Erfahrung des Bewerters. Eine Wohnungsbewertung kann bei 0 € anfangen, für eine Expertenbewertung kann schnell ein hoher Preis zustandekommen. Ausschlaggebend ist aber, wie seriös ihre Bewertungsmethode ist und wie professionell derjenige arbeitet. Bei Immobilienwert24 können Sie sich darauf verlassen, ein sicheres, seriöses und zuverlässiges Bewertungsportal gefunden zu haben, bei dem Sie Ihre Wohnungsbewertung schnell bekommen und beim Wohnung bewerten garantiert nicht enttäuscht werden.

Welche Unterlagen sind für die Online Wohnungsbewertung wichtig?

Für die Wohnungsbewertung benötigen Sie folgende Unterlagen: Grundbuch, Teilungserklärung, Flächenberechnung, Grundriss und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

Wie viel ist meine Wohnung wert? Wohnung kostenlos bewerten?

Wohnung bewerten: kostenlos – Ist das möglich? Kostenlose Wohnungsbewertungen sollten Sie mit Vorsicht genießen! Immobilienwert24 bietet Ihnen eine kostenpflichtige Alternative zu den zahlreichen kostenlosen Anbietern – dafür treffen Sie auf eine unabhängige Plattform, die Ihre Daten nicht weiterverkauft oder zu Marketingzwecken für andere Dienstleistungen verwendet. Eine gute Option für eine Immobilienbewertung online und wenn Sie Ihre Wohnung bewerten möchten. Bei kostenlosen Anbietern laufen Sie Gefahr, nach Ihrer Wohnungsbewertung mit Werbung und Marketing bombardiert zu werden. Alles andere als seriös!

Wohnung bewerten online: Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Je nach Anlass gibt es Formate, unterschiedliche Preise und Anbieter. Prüfen Sie Ihren Bewertungsanlass: Brauchen Sie ein gerichtsfestes Gutachten oder reicht Ihnen ein Anhaltspunkt? Bei Immobilienwert24 stehen wir Ihnen als Online-Bewertungsportal zum Wohnung bewerten zuverlässig zur Seite! Probieren Sie es heute noch aus und lassen Sie Ihre Wohnung und Immobilie bewerten: online und unabhängig!

Wohnung+Bewertung: Welche Anlässe gibt es?

Die Anlässe, Ihre Wohnung bewerten zu lassen, können sehr unterschiedlich sein, von privaten Anlässen in Bezug auf Erbschaften und Eheschließungen über steuerliche Themen bis hin zu Überlegungen zu Vermögensaspekten.