Kauf oder Verkauf einer Immobilie: Um eine Immobilie sicher erwerben zu können, sollten Sie einen Blick in das Grundbuch der jeweiligen Immobilie werfen. Ein Käufer benötigt den Grundbuchauszug, um sicherzustellen, dass der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer des Grundstücks ist und dass das Grundstück frei von Belastungen ist, die den Wert des Grundstücks mindern oder die Nutzung einschränken könnten.
Rechtsstreitigkeiten: Bei Rechtsstreitigkeiten, die mit einem Grundstück in Verbindung stehen, kann ein Grundbuchauszug ebenfalls von großer Bedeutung sein. Er kann beispielsweise als Beweismittel dienen, um zu klären, wer der rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks ist, welche Rechte und Belastungen auf dem Grundstück lasten und welche Einschränkungen oder Beschränkungen für die Nutzung des Grundstücks bestehen.
Erbschaftsangelegenheiten: Wenn jemand stirbt und eine Immobilie hinterlässt, ist ein Blick in den Grundbuchauszug nötig, um das Erbe anzutreten oder die Immobilie zu überschreiben. Es muss geklärt werden, wer das Eigentum an dem Grundstück erbt. Hierbei kann ein Grundbuchauszug helfen, um zu klären, ob das Grundstück Teil des Nachlasses ist und wer als rechtmäßiger Erbe oder als Erbengemeinschaft das Eigentum am Grundstück erbt. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, den Grundbuchauszug zu nutzen, um festzustellen, ob eine Schenkung oder eine Übertragung des Eigentums an einem Grundstück stattgefunden hat und wer die berechtigte Person ist, die das Eigentum am Grundstück erbt oder übertragen bekommt.
Hypotheken-bzw. Darlehensanträge: Der Grundbuchauszug gibt Auskunft darüber, ob das Grundstück bereits mit Belastungen, beispielsweise Hypotheken, Grundschulden oder anderen Lasten, beeinträchtigt ist, die auf dem Grundstück lasten. Ein solches Wissen ist für eine Bank oder ein Finanzinstitut wichtig, um die Sicherheit der Hypothek oder des Darlehens zu bewerten und um sicherzustellen, dass das Darlehen durch das Grundstück abgesichert ist. Wenn Sie eine Hypothek oder ein Darlehen beantragen, will der Kreditgeber in der Regel einen Grundbuchauszug haben, um die Sicherung der Rangfolge der Eintragung zu haben, dass die Immobilie als Sicherheit verwendet werden kann.
Um den Grundbuchauszug einsehen zu dürfen, müssen Sie nachweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse besitzen. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Person Eigentümer oder Käufer einer Immobilie ist und sich über die Eintragungen im Grundbuch informieren möchte. Zudem haben auch Banken oder Kreditinstitute ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug, wenn diese eine Hypothek oder ein anderes Grundpfandrecht als Sicherheit an der Immobilie haben. Des Weiteren können auch Notare, Gerichte oder Behörden einen Grundbuchauszug beantragen, wenn sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein berechtigtes Interesse nachweisen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass jeder, der in einem Grundbuch als Rechteinhaber aufgeführt ist, auch ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug haben kann.