Beachten Sie bitte, dass die gegebenenfalls anschließende Vermarktung Ihrer Wohnung mit hohen Provisionen für den Makler einhergeht. Für die Höhe der Courtage gibt es keine festgelegten Grenzen, sie ist vertraglich frei zu vereinbaren. Dennoch haben sich Spannen in Deutschland etabliert: zwischen 4 % und 6 % netto des Kaufpreises gilt als marktüblich. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, sodass die Kosten für einen Vermarktungsauftrag für den Endkunden zwischen 4,54 % und 7,14 % des Kaufpreises liegen. Regelungen nach oben oder unten sind Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Makler bzw. Käufer und Makler.
Wer die Kosten für die Vermarktung zu tragen hat, hat sich seit Ende 2020 geändert: seitdem teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision für den Makler oder der Verkäufer muss die Provision vollständig tragen. Bis zum 23. Dezember 2020 wurde die Provision vom Käufer getragen, obwohl der Auftrag vom Verkäufer vergeben worden war. Dieses Ungleichgewicht zwischen Auftraggeber und Kostenträger wurde mit der Rechtsreform aufgelöst.
Damit der Makler unter der neuen Regelung seine Provision vom Käufer erhält, schließen Makler und Käufer einen separaten Vertrag über die Dienstleistung der Vermittlung. Da der Makler als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer auftritt, wird der Makler dem Verkäufer nur den Käufer präsentieren, der bereit ist, die Provision des Maklers zu akzeptieren.
Für den Fall, dass Sie von einem Makler Ihre Wohnung schätzen lassen und dieser auch die Vermarktung übernimmt, erhalten Sie den Wert Ihrer Eigentumswohnung, der Makler koordiniert Besichtigungstermine und andere administrative Aufgaben. Achten Sie auf ein seriöses und professionelles Auftreten des Maklers. Immobilienmakler befinden sich in einem Spannungsfeld, da sie an der Provision Ihrer verkauften Wohnung verdienen: Eine überhöhte Wertermittlung mag Ihnen und dem Makler helfen, mehr Geld zu verdienen, kann aber Ihre Wohnung in einen Ladenhüter verwandeln. Wohnungen, die lange auf dem Markt sind, werden automatisch nach einer Weile als "Objekt mit Haken" oder als zu teuer wahrgenommen.
Wenn Sie Ihre Wohnung ohne Makler verkaufen möchten, müssen Sie Ihre Wohnung selbst schätzen oder anderweitig den Wert Ihrer Eigentumswohnung schätzen lassen. Selbstverständlich hilft Ihnen der Makler auch bei einem Verkauf von Häusern und Grundstücken und somit auch, wenn Sie den Wert Ihres Hauses oder Ihres Grundstückes ermitteln möchten.