Um den Zugewinnausgleich berechnen zu können, sind beide Ehepartner verpflichtet, einen Kassensturz zu machen und ihr Vermögen aufzulisten. Jeder Partner berechnet dabei seinen eigenen Vermögenszuwachs. Das Anfangsvermögen bei Eheschließung wird vom Endvermögen nach Beendigung der Ehe abgezogen. Die Zugewinne beider Eheleute werden miteinander verglichen. Der kleinere Wert wird vom Größeren abgezogen und ergibt daraus den Überschuss. Dieser wird nochmals geteilt und die Hälfte muss an den anderen Ehepartner zurückgezahlt werden.
Immobilien sind bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs besonders relevant, weil in Immobilien viel Kapital und somit Vermögen steckt. Weil Immobilien wertstabil und inflationssicher sind, können Immobilien in Zeiten von steigenden Immobilienpreisen zu hohem Vermögenszuwachs führen. Für die Wertbestimmung einer Immobilie bedarf es Expertise und Erfahrung eines Sachverständigen, schließlich sind Werte und Preise von Immobilien nicht öffentlich zugänglich.
Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet? Zugewinnausgleich – Beispiele
Beispiel 1: Der Ehemann besitzt zum Zeitpunkt der Eheschließung 8.000 Euro und die Frau hat 10.000 Euro Schulden. Die Frau besitzt zum Zeitpunkt der Trennung 45.000 Euro und der Mann 28.000 Euro. Um den Zugewinn zu berechnen, wird das Endvermögen vom Anfangsvermögen abgezogen.
Der Zugewinn der Ehefrau beträgt dann 55.000 Euro und der Zugewinn des Mannes beträgt 20.000 Euro. Der Überschuss der Frau, also ihr Überschuss abzüglich des Überschusses des Mannes, beträgt 35.000 Euro. Nun muss der Überschuss nur noch durch zwei geteilt werden und ergibt dann die Ausgleichszahlung von 17.500 Euro.